Bootsanmeldung
Lago Maggiore
FAQ
Am Lago Maggiore müssen alle registrierungspflichtigen Wasserfahrzeuge im nautischen Register eingetragen und mit einem Identifikationskennzeichen versehen werden.
Nicht kennzeichnungspflichtig (und damit von der Anmeldung befreit) sind laut den Bestimmungen der Internationalen Schifffahrtsordnung für die Seen Maggiore und Lugano (Art. 17):
- Wasserfahrzeuge von Unternehmen, die konzessionierte Linienverkehrsdienste anbieten (diese müssen lediglich Namen oder Initialen des Unternehmens und eine fortlaufende Nummer tragen),
- Wasserfahrzeuge mit einer Länge von weniger als 2,50 Metern,
- Kanus, Kajaks, Sandolini (kleine Ruderboote) und ähnliche Boote ohne Motor sowie Segelbretter,
- Ruder-Wettkampfboote.
Alle übrigen Boote, insbesondere Motorboote und größere Segelboote, müssen angemeldet und mit einem Kennzeichen versehen werden.
Wichtig:
Alle Boote ab einer Länge von 2,50 Metern benötigen zusätzlich zur deutschen Zulassung eine Registrierung für den Lago Maggiore.
Diese Anmeldung ist verpflichtend und wird von den zuständigen Ämtern in Italien oder der Schweiz vorgenommen – abhängig davon, auf welcher Seeseite Sie Ihr Boot nutzen möchten.
Nein. Kajaks, Kanus, Tretboote und ähnliche Boote ohne Motor sind nicht kennzeichnungspflichtig und müssen nicht angemeldet werden – unabhängig von ihrer Länge.
Wichtig ist lediglich, dass der Name oder der Name des Eigentümers gut sichtbar am Boot angebracht ist.
Wenn Sie Urlaub in der Schweiz machen, dann müssen Sie das Boot in der Schweiz anmelden. Wenn Sie Urlaub in Italien machen, dann müssen Sie das Boot in Italien anmelden.
Wenn Sie Urlaub in der Schweiz machen, dann müssen Sie ihr Boot in der Schweiz anmelden. In der Schweiz gibt es nur ein Amt.
Wenn Sie Urlaub in Italien machen, dann müssen Sie ihr Boot in Italien anmelden. In Italien gibt es drei Ämter. Verbania (im Westen) / Laveno (im Osten) / Varese (im Süden). Sie müssen das Amt nehmen, welches am nächsten zu ihrem Urlaubsort ist.
Es empfiehlt sich die Anmeldung schon weit vor dem Urlaub zu machen. Wir empfehlen die Anmeldung mindestens drei bis sechs Monate vor dem Urlaub zu machen.
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde ab:
In Italien:
Die Anmeldung kann in der Nebensaison meist innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. In der Hauptsaison (Frühling und Sommer) sollten Sie jedoch mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen, da die Ämter stark ausgelastet sind.In der Schweiz:
Die Anmeldung ist in der Regel schneller und unkomplizierter. Nummernschilder werden meist direkt vor Ort ausgehändigt, und der gesamte Anmeldevorgang kann häufig sofort abgeschlossen werden.
Die Nummernschilder müssen beim zuständigen Amt am Lago Maggiore abgeholt werden.
Sie können dies persönlich erledigen oder eine andere Person damit beauftragen.
Beachten Sie:
- Wenn Sie jemanden beauftragen, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, um die Unterlagen entgegennehmen zu dürfen.
- Planen Sie ausreichend Zeit ein, da Wartezeiten vor Ort möglich sind.
- Es ist empfehlenswert, vorher einen Termin zu vereinbaren, um sicherzugehen, dass ein Ansprechpartner verfügbar ist.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter vor Ort kein Deutsch und nur selten Englisch sprechen.
Nur der Eigentümer des Bootes kann das Boot anmelden. Sollten Sie sich ein Boot in Deutschland mieten, so kann nur der Vermieter das Boot in Italien anmelden.
Ja, es ist dringend zu empfehlen, Ihr Boot anzumelden.
Auf dem Lago Maggiore finden regelmäßig Kontrollen durch die zuständigen Behörden statt. Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht drohen empfindliche Geldstrafen zwischen 900 € und 4.000 €.
Während einige Skipper schon lange ohne Kontrolle unterwegs waren, gibt es auch Fälle, in denen Bootsführer bereits am ersten Tag nach dem Slippen kontrolliert wurden.
Um unangenehme Überraschungen und hohe Strafen zu vermeiden, sollten Sie daher Ihr Boot unbedingt ordnungsgemäß registrieren lassen.
Wenn Sie ein gebrauchtes Boot erworben haben, das bereits am Lago Maggiore registriert ist, muss dieses zunächst vom Vorbesitzer offiziell abgemeldet werden.
Erst nachdem die Abmeldung durch den bisherigen Eigentümer erfolgt ist, können Sie das Boot auf Ihren Namen anmelden und neue Dokumente sowie Kennzeichen erhalten.
Wenn Sie Ihr Boot nicht mehr nutzen oder verkaufen, müssen Sie es am Lago Maggiore offiziell abmelden.
Dazu sind folgende Schritte erforderlich:
- Nummernschilder vom Boot entfernen
- Das „Libretto“ (Bootsdokument) bereithalten
- Den entsprechend ausgefüllten Abmeldeantrag ausfüllen
Diese Unterlagen senden oder übergeben Sie an die zuständige Behörde.
Erst nach Eingang dieser Dokumente wird Ihr Boot aus dem Register gelöscht.
Im Registrierungsformular ist ein Feld für die Steuernummer vorgesehen. Bitte geben Sie hier Ihre italienische Steuernummer ein, sofern Sie eine besitzen.
Wenn Sie das „Libretto“ Ihres Bootes verloren haben, müssen Sie sich umgehend an das zuständige Amt am Lago Maggiore wenden und den Verlust melden.
Für die Ausstellung eines Ersatzdokuments benötigen Sie:
- eine Verlustmeldung,
- Ihre Personal- und Bootsdaten,
- und in der Regel eine Gebühr für die Neuausstellung.
Erst nach Bearbeitung durch das Amt erhalten Sie ein neues Libretto, mit dem Sie das Boot weiter betreiben dürfen.
In Italien:
Eine vollständige Online-Anmeldung ist nicht möglich.
Sie müssen die Unterlagen vorab per E‑Mail an das zuständige Amt senden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Abholung der Nummernschilder vor Ort.
In der Schweiz:
Die Anmeldung erfolgt direkt vor Ort beim zuständigen Amt. Dort werden alle Unterlagen ausgefüllt, und die Nummernschilder können in der Regel sofort mitgenommen werden.
Wenn Sie ein Boot mit einer Zulassung für den Lago Maggiore verkaufen, müssen Sie die amtlichen Kennzeichenschilder vom Boot entfernen. Diese Schilder benötigen Sie zusammen mit dem italienischen Bootsschein, um das Boot bei der zuständigen Behörde abzumelden.
Der neue Eigentümer kann das Boot anschließend neu auf sich zulassen. Eine direkte Umschreibung ist in der Regel nicht vorgesehen – es handelt sich immer um eine Abmeldung durch den bisherigen und eine Neuanmeldung durch den neuen Besitzer.