Bootsanmeldung
Lago Maggiore

FAQ

Grundsätzlich benötigen alle Boote über 2,50m Länge zusätzlich zu ihrer Deutschen Zulassung eine Zulassung für den Lago Maggiore.

Wenn Sie Urlaub in der Schweiz machen, dann müssen Sie das Boot in der Schweiz anmelden. Wenn Sie Urlaub in Italien machen, dann müssen Sie das Boot in Italien anmelden. 

Wenn Sie Urlaub in der Schweiz machen, dann müssen Sie ihr Boot in der Schweiz anmelden. In der Schweiz gibt es nur ein Amt. 

Wenn Sie Urlaub in Italien machen, dann müssen Sie ihr Boot in Italien anmelden. In Italien gibt es drei Ämter. Verbania (im Westen) / Laveno (im Osten) / Varese (im Süden). Sie müssen das Amt nehmen, welches am nächsten zu ihrem Urlaubsort ist.  

Es empfiehlt sich die Anmeldung schon weit vor dem Urlaub zu machen. Wir empfehlen die Anmeldung mindestens drei bis sechs Monate vor dem Urlaub zu machen.

In den Wintermonaten dauert die Anmeldung nur wenige Tage. In den Sommmermonaten, gerade wenn in Süddeutschland Ferien sind, kann die Anmeldung schon mehrere Wochen dauern. 

Die Nummernschilder müssen Sie persönlich beim Amt abholen. Bitte achten Sie hier auf die Öffnungszeiten des Amts. Am besten vereinbaren Sie einen Termin, dann ist sichergestellt, dass auch jemand vor Ort ist, wenn Sie kommen. Wartezeit sollte man trotzdem einplanen. Bitte beachten Sie, dass die Ansprechpartner vor Ort kein Deutsch und nur selten Englisch sprechen. 

Nur der Eigentümer des Bootes kann das Boot anmelden. Sollten Sie sich ein Boot in Deutschland mieten, so kann nur der Vermieter das Boot in Italien anmelden.

Es empfiehlt sich dringend das Boot anzumelden. Es finden auf dem Lago Maggiore regelmäßig Kontrollen statt. Die Strafen bewegen sich zwischen 900,- EUR und 4.000,- EUR. Es gibt Skipper,, die natürlich noch nie kontrolliert worden sind, es gibt aber auch Skipper, die gleich am ersten Tag, kurz nach dem Slippen, kontrolliert worden sind. 

Sollten Sie ein gebrauchtes Boot gekauft haben, das schon am Lago Maggiore angemeldet sein, so muss dieses erst vom Vorbesitzer abgemeldet werden. Dann können Sie ihr Boot anmelden.

Für die Abmeldung brauchen Sie die beiden Nummernschilder als auch das kleine „Libretto“. Diese Sachen müssen Sie mit einem entsprechenden Scheiben beim Amt abgeben. Dann wird ihr Boot aus der Liste gelöscht.

Im Registrierungsformular ist ein Feld für die Steuernummer vorgesehen. Bitte geben Sie hier Ihre italienische Steuernummer ein, sofern Sie eine besitzen.

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